Anmeldung

Allgemeine Reisebedingungen

Reisebedingungen (ARB) bei Pauschalreisen der Firma timeOut Erlebnispädagogik, Inhaber: Manuel Glückler, Bergstraße 10, 86517 Wehringen, E-Mail:

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, Telefon: + 49 (0)170-8624597  (im Folgenden „timeOut Erlebnispädagogik“)

§1 Geltungsbereich
(1) Diese ARB gelten zwischen timeOut Erlebnispädagogik und dem Kunden (im Folgenden „Reisekunde“) beim Abschluss eines Pauschalreisevertrages.
(2) Abweichende ARB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, timeOut Erlebnispädagogik stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Die ARB gelten unabhängig davon, ob der Kunde Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann ist. Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(4) Änderungen oder Ergänzungen dieser ARB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.

§2 Vertragsschluss und Vertragsinhalt
(1) Mit der schriftlichen oder in elektronischer Form vorgenommen Anmeldung bietet der Reisekunde timeOut Erlebnispädagogik den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, der Hinweise zu der betreffenden Reise in der Ausschreibung und dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Bei elektronischen Anmeldungen wird der Eingang unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. Der Reisekunde ist verpflichtet, die Daten in der Buchungseingangsbestätigung für die von ihm gewünschte Reiseleistung unmittelbar nach Eingang der Buchungseingangsbestätigung bei sich auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Der Reisevertrag kommt erst mit Annahme der Anmeldung durch timeOut Erlebnispädagogik zustande. Die Bestätigung erhält der Reisekunde auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail)
(2) Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung (Reisebestätigung) vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von timeOut Erlebnispädagogik vor, an das timeOut Erlebnispädagogik für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisekunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt oder die Reise widerspruchslos antritt.
(3) Der Reisekunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Reiseanmeldung vornimmt, als auch für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
(4) Die Art und der Umfang der Leistung, die timeOut Erlebnispädagogik zu erbringen hat, ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Reisebestätigung in Verbindung mit dem für die Reise gültigen Prospekt/Internetprospekt bzw. der Reiseausschreibung mit sämtlichen darin enthaltenen Hinweisen.
(5) Bei Minderjährigen erfolgt die Reisebuchung ausschließlich durch die gesetzlichen Vertreter unter Angabe mindestens eines Notfallkontaktes.

§3 Bezahlung
(1) Nach Erhalt der Reisebestätigung mit dem Sicherungsschein ist eine Anzahlung von 20% des Reisepreises fällig. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig und unaufgefordert zu zahlen, soweit der Sicherungsschein übergeben ist und feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach §7 abgesagt werden kann.
(2) Entrichtet der Reisekunde den fälligen Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht, so ist timeOut Erlebnispädagogik berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Reisekunden mit Rücktrittskosten, die sich an §6 Absatz 2 orientieren, zu belasten.

§4 Leistungsänderungen
(1) timeOut Erlebnispädagogik behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden.
(2) Der Kunde wird über die unter Absatz 1 fallenden Änderungen der Vertragsbedingungen auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Art und Weise unterrichtet. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.
(3) Erhebliche Änderungen können nicht ohne Zustimmung des Reisekunden vorgenommen werden, auf die Regelungen des §651f und g BGB wird verwiesen.

§5 Preiserhöhung, Vertragsänderungen
(1) timeOut Erlebnispädagogik behält sich vor, den vereinbarten Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn sich die Erhöhung des Reisepreises unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt.
(2) timeOut Erlebnispädagogik wird den Reisekunden unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger über die Preiserhöhung informieren. Die Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den unter Absatz 1 genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt.
(3) Der Reisekunde hat einen Anspruch auf eine Preissenkung, wenn sich entsprechende Kosten (Absatz 1) verringern bzw. ändern und dies bei timeOut Erlebnispädagogik zu niedrigeren Kosten führt.
(4) Erhebliche Vertragsänderungen und eine Preiserhöhung um mehr als 8% sind nur mit Zustimmung des Reisekunden zulässig. timeOut Erlebnispädagogik informiert den Reisekunden über Vertragsänderungen einschließlich der Gründe unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes auf einem dauerhaften Datenträger. timeOut Erlebnispädagogik kann vom Reisekunden verlangen, dass er innerhalb einer von timeOut Erlebnispädagogik bestimmten und angemessenen Frist das Angebot einer erheblichen Vertragsänderung oder Preiserhöhung um mehr als 8% annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Nach Ablauf der von timeOut Erlebnispädagogik bestimmten Frist gilt das Angebot zur erheblichen Vertragsänderung oder Preiserhöhung um mehr als 8% als angenommen. timeOut Erlebnispädagogik kann dem Reisekunden mit dem Angebot einer erheblichen Vertragsänderung oder Preiserhöhung um mehr als 8% wahlweise auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten.

§6 Rücktritt durch den Kunden, Reiseabbruch
(1) Reisekunden können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei timeOut Erlebnispädagogik.
(2) Tritt der Reisekunde vom Pauschalreisevertrag zurück (Storno) oder tritt er die Reise nicht an, verliert timeOut Erlebnispädagogik den Anspruch auf den Reisepreis, kann aber eine angemessene Entschädigung verlangen. Dazu hat timeOut Erlebnispädagogik die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von timeOut Erlebnispädagogik und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt bestimmen:
- bis 30. Tag vor Reiseantritt 20%;
- bis 21. Tag vor Reiseantritt 30%;
- bis 14. Tag vor Reiseantritt 50 %;
- bis 7. Tag vor Reiseantritt 60%;
- bis 1. Tag vor Reiseantritt 80%;
- am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90% des Gesamtpreises.
(3) Reisekunden können timeOut Erlebnispädagogik nachweisen, dass ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die pauschalierten Rücktrittskosten.
(4) Bis zum Reisebeginn kann der Reisekunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. timeOut Erlebnispädagogik kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Im Falle der Vertragsübertragung haften der ursprüngliche Reisekunde und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
(5) Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Kosten bei einer Rückbeförderung, Unfall, Krankheit oder Tod empfohlen.
(6) Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die timeOut Erlebnispädagogik ordnungsgemäß angeboten hat, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die ausschließlich von ihm zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises.

§7 Rücktritt durch timeOut Erlebnispädagogik bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
(1) timeOut Erlebnispädagogik kann wegen Nichterreichens der angegebenen Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn
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in der vorvertraglichen Information und Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl und der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisekunden die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben sind und
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in der Reisebestätigung auf diese Angaben hingewiesen wird.
(2) Ein Rücktritt seitens timeOut Erlebnispädagogik ist bis spätestens
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20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
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7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchstens 6 Tagen,
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48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen
vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Reisekunden zu erklären.
(3) timeOut Erlebnispädagogik kann auch dann vor Vertragsbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn timeOut Erlebnispädagogik aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist. In diesem Fall hat timeOut Erlebnispädagogik den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Im Falle des Rücktritts verliert timeOut Erlebnispädagogik Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Dem Reisekunden werden geleistete Zahlungen spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt erstattet.

§8 Vertragswidriges Verhaltens des Reisenden
(1) timeOut Erlebnispädagogik ist berechtigt, den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Reisekunde sich trotz erfolgter Abmahnung in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist für timeOut Erlebnispädagogik unzumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall wenn der Reisekunde sich oder andere mitreisende Personen oder Mitarbeitende von timeOut Erlebnispädagogik durch sein Verhalten gefährdet, gegen die Hausordnung oder sonstige Vorgaben Dritter im Zusammenhang mit der Reise verstößt oder sich Anweisungen von timeOut Erlebnispädagogik trotz Abmahnung wiederholt wiedersetzt.
(2) Kündigt timeOut Erlebnispädagogik in einem solchen Fall das Vertragsverhältnis außerordentlich aus einem vom Reisekunden zu vertretenden Grund, bleibt dieser zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung dennoch im Wege des Schadensersatzes verpflichtet. timeOut Erlebnispädagogik hat sich dabei den Wert ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die er aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, anrechnen zu lassen.
(3) Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Reisekunde selbst.

§9 Gewährleistung
(1) Werden Reiseleistungen nicht vertragsmäßig erbracht, stehen dem Reisekunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Der Reisekunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisekunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung, gegenüber timeOut Erlebnispädagogik oder dem Reisevermittler zur Kenntnis zu geben.
(2) Unterlässt der Reisekunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadensersatz nicht ein, sofern timeOut Erlebnispädagogik wegen der fehlenden Mängelanzeige keine Abhilfe leisten konnte. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.
(3) Bei erheblicher Beeinträchtigung der Reise infolge eines Mangels kann der Reisekunde den Pauschalreisevertrag gemäß §651l BGB kündigen. Eine Kündigung des Pauschalreisevertrages durch den Reisekunden ist jedoch nur dann zulässig, wenn timeOut Erlebnispädagogik keine Abhilfe leistet, nachdem der Reisekunde hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von timeOut Erlebnispädagogik verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisekunden gerechtfertigt ist.
(4) Gewährleistungsansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.
(5) Die Abtretung von Ansprüchen des Reisekunden gegen timeOut Erlebnispädagogik an Dritte ist ausgeschlossen. Dieses Verbot gilt nicht bei einer Familienreise unter mitreisenden Familienangehörigen.

§10 Haftung
(1) Die vertragliche Haftung von timeOut Erlebnispädagogik für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden von timeOut Erlebnispädagogik nicht schuldhaft herbeigeführt wird.
(2) Von der örtlichen Reiseleitung in eigener Organisation oder von anderen Personen in eigener Organisation am Urlaubsort angebotene und vor Ort gebuchte Ausflüge, Beförderungsleistungen, sportliche Aktivitäten und Mietwagen gehören nicht zum Pauschalreisevertragsinhalt zwischen dem Reisekunden und timeOut Erlebnispädagogik. timeOut Erlebnispädagogik haftet hierfür nicht.
(3) Ein Schadensersatzanspruch gegenüber timeOut Erlebnispädagogik ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkünfte oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Auf die gesetzlichen Bestimmungen des §651p II BGB wird verwiesen.

§11 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
(1) timeOut Erlebnispädagogik informiert den Reisekunden vor Vertragsabschluss über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z.B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.
(2) Der Reisekunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.

§12 Datenschutz
(1) Der Reisekunde stimmt der elektronischen Datenverarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der nachfolgenden Regelungen ausdrücklich zu. Kundendaten werden absolut vertraulich behandelt. Die mitgeteilten Daten des Kunden werden ausschließlich für die fachgerechte Ausführung der Dienstleistung genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
(2) Es gelten die gesonderten Datenschutzbestimmungen auf der Internetseite von timeOut Erlebnispädagogik unter folgendem Link: https://timeout-erlebnis.de/datenschutz.php

§13 Kleinunternehmer
Als Kleinunternehmer ist timeOut Erlebnispädagogik gemäß §19 UStG von der Entrichtung von Umsatzsteuer befreit. timeOut Erlebnispädagogik weist daher keine Umsatzsteuer aus, alle Preisangaben verstehen sich als Endpreise.

§14 Europäische Streitbeilegung
(1) Wir weisen auf die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO hin: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Hier kann man in die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten aus Online-Verträgen eintreten.
(2) Wir sind zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet

§15 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Auf den Vertrag und auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Reisekunden und timeOut Erlebnispädagogik findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
(2) Soweit bei Klagen des Reisekunden gegen timeOut Erlebnispädagogik im Ausland für den Haftungsgrund nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, etwa hinsichtlich der Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Reisekunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
(3) Gerichtsstand von timeOut Erlebnispädagogik ist der Firmensitz in Wehringen.
(4) Für Klagen von timeOut Erlebnispädagogik gegen den Reisekunden ist der Wohnsitz des Reisekunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von timeOut Erlebnispädagogik maßgebend.
(5) Die Vereinbarungen finden keine Anwendung, wenn sich aus nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Pauschalreisevertrag zwischen dem Reisekunden und timeOut Erlebnispädagogik anwendbar sind, zugunsten des Reisekunden etwas anderes ergibt oder wenn und insoweit auf den Pauschalreisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Reisekunde angehört, für den Reisekunden günstiger sind als die Regelungen in diesen ARG oder den anwendbaren deutschen Vorschriften.